In einer Zeit, in der energiesparende Immobilien immer wichtiger werden, gewinnt auch der Energieausweis an Relevanz – wobei das Dokument im Rahmen der Immobilienvermarktung ohnehin verpflichtend ist.
Im Rahmen unserer Leistungen für Immobilieneigentümer erstellen wir für Ihre Immobilie in Münster, Hamm und der Umgebung gerne einen Energieausweis.
Der Energieausweis wurde im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entwickelt. Da er Auskunft über den energetischen Zustand einer Immobilie gibt, ist er ein wichtiges Dokument für Immobilieneigentümer/innen, Käufer/innen und Mieter/innen. Aus ihm können energetische Sanierungen abgeleitet werden, die sich unmittelbar auf den Immobilienwert auswirken – denn je energieeffizienter eine Immobilie ist und je mehr Einsparpotenzial sie in Bezug auf Strom, Heizung und Warmwasser bietet, desto attraktiver wirkt sie auf Interessenten, und somit steigt auch ihr Wert.
Der Energieausweis zeigt neben allgemeinen Angaben zum Gebäude und zur Anlagentechnik die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie an, die zwischen A+ und G liegt. Die Kategorie A+ kennzeichnet eine hervorragende Energieeffizienz, während die Klasse G auf einen hohen Energiebedarf hinweist und einige Verbesserungspotenziale erkennen lässt.
Bei einem Energieausweis unterscheidet man zwischen zwei Arten. Bei einem Bedarfsausweis basiert die Ermittlung auf einem technischen Gutachten, bei welchem wir unter anderem den Zustand der Bausubstanz, der Wände und der Fenster prüfen. Die Bewertung erfolgt also nutzerunabhängig. Bei einem Verbrauchsausweis schauen wir uns dagegen den Energieverbrauch der letzten drei Jahre an. So erhalten Sie oder Ihre Interessenten einen Anhaltspunkt, welche Kosten künftig anfallen könnten.
Grundsätzlich können Sie frei entscheiden, ob Sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis anfertigen lassen. Besitzen Sie allerdings ein Mehrfamilienhaus mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen oder haben Sie nachträglich die Fassadendämmung erneuert, benötigen Sie einen Bedarfsausweis. Gleiches gilt für Neubauten, da hierfür keine Verbrauchsdaten vorliegen.
Wir von Immobilienfreude möchten Sie im gesamten Vermarktungsprozess entlasten. Zu unserem Rundum-Service gehört daher auch die Energieausweiserstellung. Sie sind sich unsicher, ob Sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigen? Wir beraten Sie gerne und ermitteln zuverlässig die Energieeffizienz Ihres Hauses. So starten Sie unbeschwert in Ihren Immobilienverkauf oder legen den Grundstein für eine erfolgreiche Sanierung. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Ja, beim Verkauf eines Hauses ist ein Energieausweis Pflicht. Sobald Sie planen, Ihr Haus in Münster zu verkaufen, müssen Sie den potenziellen Käufern einen gültigen Energieausweis vorlegen. Dies ist seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben und betrifft sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Der Energieausweis bietet wichtige Informationen über den energetischen Zustand der Immobilie und hilft Käufern, den Energieverbrauch und die möglichen Kosten besser einzuschätzen.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis. Der Energiebedarfsausweis basiert auf der technischen Analyse des Gebäudes und gibt den theoretischen Energiebedarf an. Dieser Ausweis wird meist für Neubauten sowie ältere Gebäude, die weniger als fünf Wohneinheiten haben und vor 1978 gebaut wurden, benötigt. Der Energieverbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist für alle Gebäude zulässig, die die genannten Kriterien des Energiebedarfsausweises nicht erfüllen.
Ein Energieausweis für Ihr Haus in Münster kann von zugelassenen Experten wie Architekten, Bauingenieuren oder spezialisierten Energieberatern erstellt werden. Bei Immobilienfreude bieten wir Ihnen diesen Service direkt an und arbeiten mit erfahrenen Fachleuten zusammen, um Ihnen eine unkomplizierte und zuverlässige Erstellung des Energieausweises zu ermöglichen. Unser Team kümmert sich um alle notwendigen Schritte und stellt sicher, dass der Ausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht. So können Sie sich voll und ganz auf Ihren Hausverkauf konzentrieren und wissen, dass alle energetischen Informationen Ihrer Immobilie professionell dokumentiert sind.
Nein, Sie können einen Energieausweis nicht selbst erstellen. Dies muss von qualifizierten Experten wie Architekten, Bauingenieuren oder speziell ausgebildeten Energieberatern durchgeführt werden. Diese Fachleute haben die nötige Expertise und die rechtliche Zulassung, um einen Energieausweis auszustellen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig. Diese Gültigkeitsdauer ist gesetzlich festgelegt und betrifft sowohl den Energiebedarfsausweis als auch den Energieverbrauchsausweis. Das bedeutet, dass Sie den Ausweis innerhalb dieses Zeitraums mehrfach nutzen können, etwa beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie. Sollten Sie jedoch größere energetische Sanierungen oder Renovierungsarbeiten an Ihrer Immobilie durchgeführt haben, empfiehlt es sich, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen.