Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt in Deutschland das Eigentum an Wohnungen und die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften. Eine der zentralen Grundlagen des WEG-Rechts ist die Teilungserklärung. Doch was ist das eigentlich?
Hier erfahren Sie, warum sie wichtig ist und was Käufer und Eigentümer wissen sollten.
Die Teilungserklärung ist ein offizielles Dokument, das die rechtlichen Grundlagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft festlegt. Sie wird im Grundbuch und beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt und legt fest, wie ein Gebäude in einzelne Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen aufgeteilt ist. Aufgrund der Teilungserklärung kann jeder Eigentümer seine Wohnung getrennt von den anderen Teilen des Gebäudes besitzen und nutzen.
Die Teilungserklärung enthält in der Regel die folgenden Elemente:
Die Teilungserklärung ist ein zentrales Dokument für jeden, der in eine Eigentümergemeinschaft eintreten möchte. Die Teilungserklärung regelt eindeutig, wer welche Rechte und Pflichten hat. Das schafft Klarheit und kann viele Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft vermeiden.
Für Immobilienkäufer ist die Einsicht in die Teilungserklärung unerlässlich. Sie sollten wissen, welche Flächen sie allein nutzen dürfen und welche Teile des Gebäudes gemeinschaftlich genutzt werden müssen.
Die Teilungserklärung enthält auch Regelungen zu den Kosten und deren Verteilung. Dies betrifft zum Beispiel die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten, die von den Eigentümern zu tragen sind. Käufer sollten sich über diese finanziellen Verpflichtungen im Klaren sein, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Die Teilungserklärung dient auch als Grundlage für die Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Änderungen oder Beschlüsse innerhalb der Gemeinschaft müssen den Bestimmungen der Teilungserklärung entsprechen.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen wollen, sollten Sie sich vor Abschluss des Kaufvertrages unbedingt die Teilungserklärung zeigen lassen. Achten Sie besonders auf die Regelungen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
Lesen Sie die Teilungserklärung in Ruhe durch. Zögern Sie nicht, sich bei Unklarheiten von einem Rechtsanwalt oder Immobilienmakler wie uns beraten zu lassen. Gerne klären wir Ihre Fragen persönlich.