Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, ist einer der ersten Schritte die Beschaffung eines gültigen Energieausweises. Dieses Dokument ist gesetzlich vorgeschrieben und liefert potenziellen Käufern und Mietern auch wichtige Informationen über die Energieeffizienz der Immobilie. Aber wissen Sie, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie der richtige ist?
In diesem Artikel erläutern wir Ihnen die Unterschiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis und geben Ihnen Tipps, welcher Ausweis für Sie der richtige ist.
Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand einer Immobilie. Er zeigt, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird und macht so die Energieeffizienz eines Gebäudes transparent. Der Ausweis ist Pflicht für alle Eigentümer, die ein Gebäude verkaufen oder neu vermieten wollen. Ausgenommen sind Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ermittelt den Energiebedarf eines Gebäudes anhand einer detaillierten Analyse. Dabei werden die baulichen und anlagentechnischen Eigenschaften des Hauses wie Dämmung, Fenster und Heizungsanlage genau untersucht.
Der Vorteil des Bedarfsausweises ist die objektive Bewertung der Energieeffizienz, da sie unabhängig von den Gewohnheiten der Bewohner ist. Allerdings ist dieser Ausweis im Vergleich zum Verbrauchsausweis teurer, da eine detaillierte Begutachtung erforderlich ist.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und bezieht sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner des Gebäudes. Dabei werden Werte wie Gas- und Stromverbrauch berücksichtigt, um den Energieverbrauch des Gebäudes zu ermitteln. Dies spiegelt eher das Nutzerverhalten als die Bausubstanz wider.
Der Verbrauchsausweis ist schneller und kostengünstiger zu erstellen als der Bedarfsausweis, allerdings kann der gemessene Verbrauch durch ein besonders sparsames oder energieintensives Wohnverhalten verfälscht werden. Dies kann zu einem verzerrten Bild der Energieeffizienz des Gebäudes führen.
Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie ausgestellt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem müssen bedarfsorientierte Energieausweise nur noch für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten ausgestellt werden, wenn diese vor dem 1. November 1977 errichtet und noch nicht umfassend saniert wurden. Für sanierte oder nach 1977 errichtete Gebäude kann ein einfacher Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung des Energieausweises benötigen oder noch Rückfragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an.